Auf das Gesuch von A.___ um Revision des Urteils des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn VSBES.2018.162 vom 28. November 2018 wird nicht eingetreten. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Eine Kopie der Eingabe des Gesuchstellers A.___ vom 28. Februar 2024 geht samt Beilagen zur Kenntnis an die Gesuchsgegnerin. Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Mitteilung beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten eingereicht werden (Adresse: Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern). Die Frist beginnt am Tag nach dem Empfang des Urteils zu laufen und wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Post gewahrt.