Dementsprechend fällt auch der Entscheid über das Gesuch um Revision des Urteils in die Präsidialkompetenz. 3. Die Frage, ob in einem Revisionsverfahren Gerichtskosten erhoben werden, richtet sich nach kantonalem Recht (Susanne Bollinger in: Ghislaine Frésard-Fellay et al. [Hrsg.], Basler Kommentar, Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts, Basel 2020, Art. 61 N 101). Danach ist das Verfahren vor dem Versicherungsgericht grundsätzlich kostenlos (§ 7 Abs. 1 Verordnung des Kantonsrates über das Verfahren vor dem Versicherungsgericht, BGS 125.922). Dies muss mangels einer entsprechenden Ausnahmebestimmung auch für Revisionsverfahren gelten. Demnach wird erkannt: 1. Auf das Gesuch von A.