2. 2.1 Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) gab am 4. Oktober 2023 bekannt, dass die Invalidenversicherung keine medizinischen Gutachten mehr an die Gutachterstelle B.___ vergibt. Der Gesuchsteller gelangt in der Folge mit Schreiben vom 16. Februar 2024 an das Versicherungsgericht und begehrt die Revision des erwähnten Urteils VSBES.2018.162 vom 28. November 2018, da zu prüfen sei, ob das B.___-Gutachten nochmals beurteilt werden müsse (A.S. 1). 2.2 Die Präsidentin des Versicherungsgerichts gibt dem Gesuchsteller mit Verfügung vom 21. Februar 2024 Gelegenheit, sich bis 6. März 2024 zur Einhaltung der Revisionsfrist zu äussern (A.S. 2 f.).