Die ausführliche Beurteilung von Dr. med. G.___ vom 25. Oktober 2021 sei weiterhin gültig. In Berücksichtigung aller eingereichten medizinischen Unterlagen seien sowohl Unfallfolgen als auch das Vorliegen einer Berufskrankheit weiterhin auszuschliessen. Aufgrund der klaren Sachlage seien keine weiteren Abklärungen angezeigt 5. Wie dargelegt, wäre eine Revision des Urteils vom 22. August 2012 dann geboten, wenn anzunehmen ist, die neu aufgelegten Beweismittel hätten zu einem anderen Urteil geführt, falls das Gericht resp. die Verwaltung im Hauptverfahren davon Kenntnis gehabt hätte.