links hätten sich keine pathologischen Auffälligkeiten gezeigt. Die Suva holte daraufhin die ergänzende ärztliche Beurteilung von Dr. med. I.___, Facharzt für Oto-Rhino-Laryngologie, und Dr. med. J.___, Fachärztin für Oto-Rhino-Laryngologie, Suva Abteilung Arbeitsmedizin, vom 31. März / 4. April 2022 ein (Suva-Nr. 62). Diese führte zum Ergebnis, dass sich an der Grundsituation aus medizinischer Sicht und mit den neu vorliegenden Unterlagen nichts geändert habe. Es lägen keine neuen medizinischen Tatsachen vor. Die ausführliche Beurteilung von Dr. med. G.___ vom 25. Oktober 2021 sei weiterhin gültig.