Für die Anerkennung einer Berufsschwerhörigkeit würden drei Kriterien verlangt: Erstens wesentlich höhere Lärmbelastungspegel während der überwiegenden Zahl der Berufsjahre; zweitens eine symmetrische Absenkung der Innenohr-Hörschwellen im Hochtonbereich bei normalem Gehör im Tief- und Mitteltonbereich (C5-Senke / Hochtonsteilabfall); sowie drittens das Fehlen einer Mittelohrschwerhörigkeit bzw. von berufsfremden Ohrerkrankungen, die das Gesamtausmass der Hörstörung (wie in diesem Fall) massgeblich beeinflussten. Diese Kriterien seien hier gesamthaft nicht ausgewiesen. Es ergäben sich gegenüber der Beurteilung durch Dr. med. D.___ keine neuen Aspekte.