3. 3.1 Mit dem Urteil des Versicherungsgerichts vom 22. August 2012 wurde ein Anspruch des Gesuchstellers auf Leistungen der Suva sowohl unter dem Aspekt eines Unfalls als auch unter demjenigen einer Berufskrankheit verneint. Der Entscheid wurde rechtskräftig, als das Bundesgericht mit Urteil 8C_692/2012 vom 18. Oktober 2012 nicht auf die dagegen erhobene Beschwerde eintrat (Suva-Nr. 27). 3.2 Das Urteil des Versicherungsgerichts betraf das Leistungsgesuch, das der Gesuchsteller am 22. Dezember 2010 gestellt hatte (Suva-Nr. 1). Dem Gericht lagen insbesondere die folgenden Unterlagen vor: das Leistungsgesuch mit Angaben des Gesuchstellers vom 22. Dezember 2010 (Suva-Nr.