2.5 Ob ein Revisionsgrund erfüllt ist, hängt demnach davon ab, ob das Versicherungsgericht in seinem Urteil vom 22. August 2012 zwingend anders hätte entscheiden müssen, wenn ihm die Informationen vorgelegen hätten, welche erst im vorliegenden Revisionsverfahren bekannt wurden oder nachgewiesen werden konnten.