II. 1. Die Suva hat das Schreiben des Versicherten vom 3. Februar 2021 am 13. April 2022 zuständigkeitshalber ans Versicherungsgericht überwiesen, weil es sich um ein Gesuch um Revision des Urteils des Versicherungsgerichts vom 22. August 2012 handle. Der Versicherte (nachfolgend: Gesuchsteller) lässt mit Schreiben vom 7. Mai 2022 ausdrücklich bestätigen, dass er die Revision des genannten Urteils verlangt. Das Schreiben vom 3. Februar 2021 ist demnach als Gesuch um Urteilsrevision zu interpretieren und entsprechend zu behandeln.