] und die Einsprache gutzuheissen und die angefochtene Verfügung aufzuheben». Weiter seien ihm eine Invalidenrente und eine Integritätsentschädigung zuzusprechen. 7. Ein Schriftenwechsel wird nicht durchgeführt. Auf die Ausführungen der Parteien wird im Folgenden, soweit erforderlich, eingegangen. Im Übrigen wird auf die Akten verwiesen.