Mit Schreiben vom 13. April 2022 überweist die Suva das mit «Antrag auf Revisionsverfahren (unfallbedingte Folgen 100 %)» betitelte Schreiben des Versicherten vom 3. Februar 2021 (vgl. E. I. 3.1 hiervor) mit den gesamten Akten an das Versicherungsgericht. Es wurde ausgeführt, es handle sich um ein Gesuch um Revision des Urteils des Versicherungsgerichts vom 22. August 2012. Für dessen Behandlung sei das Versicherungsgericht zuständig, weshalb die Angelegenheit an dieses überwiesen werde.