{"Signatur": "SO_OG_999", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2022-05-27", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_999_VSGES-2022-1_2022-05-27.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=162227&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=19&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "c4ea1698751727c00afecb069c64cc16"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSGES.2022.1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Sonstiges 27.05.2022 VSGES.2022.1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Sonstiges"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Sonstiges"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Sonstiges"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Revision"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:10:27", "Checksum": "514126189f0795575f24fbdf17c3c19f", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Sonstiges 27.05.2022 VSGES.2022.1\nRegeste:\nRevision\n\n3.\n3.1 Mit Schreiben vom 3. Februar 2021 liess der Versicherte einen «Antrag auf Revisionsverfahren (unfallbedingte Folgen 100 %)» stellen (Suva-Nr. 31). Er reichte einen neuen Arztbericht aus dem [...] vom 2. Februar 2021 ein und verwies auf die früher eingereichten Berichte. Am 12. März 2021 liess er ergänzend erklären, er verlange «unbedingt eine neue Verfügung». Der Antrag vom 3. Februar 2021 sei als Revisionsantrag gestellt worden, da sich der Gesundheitszustand des Versicherten in der letzten Zeit unfallbedingt sehr verschlimmert habe, was durch die eingereichten Berichte aus den Jahren 2013, 2014 und 2021 belegt werde (Suva-Nr. 34). Am 22. Mai 2021 wurden die erwähnten Arztberichte nochmals eingereicht und durch zwei weitere Berichte aus dem [...] (Dr. med. E.___, Facharzt für Ohren-, Nasen- und Halskrankheiten, und Dr. med. F.___, Facharzt für HNO-Heilkunde, vom 20. und 22. April 2021, Suva-Nr. 37; übersetzte Fassung: Suva-Nr. 39) ergänzt.\n3.2 Nach der Stellungnahme von Dr. med. G.___, Fachärztin für Oto-Rhino-Laryngologie und Arbeitsmedizin, Bereich Facharztleistungen Arbeitsmedizin, vom 11. August 2021 (Suva-Nr. 41) holte die Suva mittels Fragebogen weitere Auskünfte des Versicherten ein (Suva-Nr. 42). Der Fragebogen wurde am 8. Oktober 2021 unterzeichnet retourniert (Suva-Nr. 44). Anschliessend erstellte die Suva verschiedene Auswertungen (Suva-Nrn. 46 – 48) und veranlasste eine nochmalige ärztliche Beurteilung durch Dr. med. G.___ vom 25. Oktober 2021 (Suva-Nr. 49). Anschliessend lehnte sie es mit Verfügung vom 27. Oktober 2021 ab, Leistungen unter dem Titel einer Berufskrankheit zu erbringen (Suva-Nr. 50). Der Versicherte liess dagegen am 11. November 2021 Einsprache erheben (Suva-Nr. 54) und einen Bericht von Dr. med. H.___ vom 21. Oktober 2021 auflegen (Suva-Nr. 52 f.; übersetzte Fassung Suva-Nr. 57). Die Suva veranlasste daraufhin eine weitere ärztliche Beurteilung bei Dr. med. I.___, Facharzt für Oto-Rhino-Laryngologie, und Dr. med. J.___, Fachärztin für Oto-Rhino-Laryngologie, Suva Abteilung Arbeitsmedizin, vom 31. März / 4. April 2022 (Suva-Nr. 62).\n3.3 Am 12. April 2022 teilte die Suva dem Versicherte mit, nach Prüfung seiner Einwände nehme sie die Verfügung vom 27. Oktober 2021 zurück. Das Einspracheverfahren gelte damit als erledigt (Suva-Nr. 63).\n4. Mit Schreiben vom 13. April 2022 überweist die Suva das mit «Antrag auf Revisionsverfahren (unfallbedingte Folgen 100 %)» betitelte Schreiben des Versicherten vom 3. Februar 2021 (vgl. E. I. 3.1 hiervor) mit den gesamten Akten an das Versicherungsgericht. Es wurde ausgeführt, es handle sich um ein Gesuch um Revision des Urteils des Versicherungsgerichts vom 22. August 2012. Für dessen Behandlung sei das Versicherungsgericht zuständig, weshalb die Angelegenheit an dieses überwiesen werde.\n5. Das Versicherungsgericht setzt dem Versicherten und seinem Vertreter Frist bis 23. Mai 2022, um zu erklären, ob ein Gesuch um Revision des Urteils vom 22. August 2012 gestellt werde, und bietet ihnen Gelegenheit, das Gesuch innerhalb derselben Frist ergänzend zu begründen (prozessleitende Verfügung vom 22. April 2022).\n6. Der Versicherte lässt mit Zuschrift vom 7. Mai 2022 (Eingang: 16. Mai 2022) erklären, er verlange «ein Gesuch um Revision des Urteils vom 22.08.2012 […] und die Einsprache gutzuheissen und die angefochtene Verfügung aufzuheben». Weiter seien ihm eine Invalidenrente und eine Integritätsentschädigung zuzusprechen.\n7. Ein Schriftenwechsel wird nicht durchgeführt. Auf die Ausführungen der Parteien wird im Folgenden, soweit erforderlich, eingegangen. Im Übrigen wird auf die Akten verwiesen.\nII.\n1. Die Suva hat das Schreiben des Versicherten vom 3. Februar 2021 am 13. April 2022 zuständigkeitshalber ans Versicherungsgericht überwiesen, weil es sich um ein Gesuch um Revision des Urteils des Versicherungsgerichts vom 22. August 2012 handle. Der Versicherte (nachfolgend: Gesuchsteller) lässt mit Schreiben vom 7. Mai 2022 ausdrücklich bestätigen, dass er die Revision des genannten Urteils verlangt. Das Schreiben vom 3. Februar 2021 ist demnach als Gesuch um Urteilsrevision zu interpretieren und entsprechend zu behandeln.\n"}