Die Rechtsmittelfrist beträgt, wie im Urteil angegeben, 30 Tage seit der Mitteilung des Entscheids. Laut Auskunft der Post hat die Gesuchstellerin das Urteil am 26. August 2020 entgegengenommen. 5. Das Verfahren ist kostenlos (§ 7 Abs. 1 VVV). Demnach wird erkannt: 1. Ein Doppel des Erläuterungsgesuchs vom 17. September 2020 geht zur Kenntnis an die Ausgleichkasse des Kantons Solothurn. 2. Das Erläuterungsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. Rechtsmittel