Das Dispositiv ist die Zusammenfassung des Ergebnisses am Ende eines Urteils. Das Dispositiv des Urteils vom 17. August 2020 (VSBES.2019.169) lautet wie folgt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen und keine Verfahrenskosten erhoben. Daraus wird deutlich, dass das Gericht den Einspracheentscheid vom 8. Mai 2019 und die darin enthaltene Anspruchsbeurteilung bestätigt und die Beschwerde abgewiesen hat. In den dem Dispositiv vorangehenden Erwägungen (Abschnitt II des Urteils) wird dieses Ergebnis hergeleitet. Inwiefern das Dispositiv unklar sein oder den Erwägungen widersprechen sollte, ist nicht ersichtlich.