Die dagegen erhobene Einsprache wies die Gesuchsgegnerin mit Einspracheentscheid vom 8. Mai 2019 ab. 2. Die Gesuchstellerin erhob am 9. Juni 2019 beim Versicherungsgericht des Kantons Solothurn (nachfolgend: Versicherungsgericht) Beschwerde gegen den Einspracheentscheid vom 8. Mai 2019. Mit Urteil vom 17. August 2020 wies das Versicherungsgericht (nach Einholung zusätzlicher Informationen) die Beschwerde ab. 3. Mit Zuschrift vom 17. September 2020 stellt die Gesuchstellerin ein Erläuterungsgesuch. Sie stellt die folgenden Rechtsbegehren: 1. Es sei der Beschwerdeführerin das Dispositiv in Ziffer 2. und Ziffer 3.1. des Urteils vom 17. August 2020 zu erläutern.