1. 1.1 Mit Verfügung vom 18. März 2019 sprach die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) der Versicherten A.___ (nachfolgend: Gesuchstellerin) für die Zeit vom 1. Mai 2018 bis 30. Juni 2018 eine jährliche Ergänzungsleistung in der Höhe von CHF 3'414.00 pro Monat (einschliesslich Prämienpauschale für die Krankenversicherung von CHF 108.00 pro Monat) zu. Die Anspruchsbeurteilung und -berechnung basierte auf einer separaten Berechnung für B.___, die minderjährige Tochter der Gesuchstellerin. 1.2 Die dagegen erhobene Einsprache wies die Gesuchsgegnerin mit Einspracheentscheid vom 8. Mai 2019 ab.