Die Kostenforderung des unentgeltlichen Rechtsbeistands, Rechtsanwalt Claude Wyssmann, [...], wird auf CHF 1'732.05 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) festgesetzt, zahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse des Kantons Solothurn. Vorbehalten bleiben der Rückforderungsanspruch des Staates während zehn Jahren sowie der Nachzahlungsanspruch des unentgeltlichen Rechtsvertreters im Umfang von CHF 641.55, wenn der Gesuchsteller/Beschwerdeführer A.___ zur Nachzahlung in der Lage ist (Art. 123 ZPO). 5. Für das Revisionsverfahren werden keine Verfahrenskosten erhoben.