Bei den Auslagen sind die 95 Kopien zu CHF 0.50 (nicht CHF 1.00) einzusetzen. Zudem ist nicht einsichtig, warum für den Brief an den Gesuchsteller/Beschwerdeführer vom 9. Oktober 2020 das Porto 8 Mal angefallen sein sollte, so dass sich hier eine Kürzung um CHF 7.00 rechtfertigt. Die Auslagen von CHF 130.90 reduzieren sich damit um CHF 54.50 auf CHF 76.40.