Rechtsanwalt Wyssmann macht in seiner Kostennote vom 9. Oktober 2020 einen Aufwand von 10.21 Stunden geltend. Hiervon in Abzug zu bringen ist die Korrespondenz mit den Sozialen Diensten, bei der eine Relevanz für das vorliegende Verfahren nicht zu erkennen ist, sowie die Positionen «Brief an Klient», soweit davon auszugehen ist, dass es sich um die Zustellung von Orientierungskopien handelt, welche praxisgemäss Kanzleiaufwand darstellt, der im Stundenansatz des Rechtsanwalts inbegriffen ist. Insgesamt handelt es sich um 1,7 Stunden, so dass ein Aufwand von 8.51 Stunden verbleibt. Bei den Auslagen sind die 95 Kopien zu CHF 0.50 (nicht CHF 1.00) einzusetzen.