Dieser Arzt verwies den Gesuchsteller allerdings für eine Zweitmeinung an die ORL-Universitätsklinik, was dafür spricht, dass er sich bei seiner Einschätzung nicht völlig sicher war, und die dortigen Ärzte gingen in der Folge rechtsseitig von einem Status nach einem Hörsturz aus. Die Gutachterin Dr. med. J.___ vertritt rückblickend die Auffassung, es habe sich nicht um einen Hörsturz gehandelt, sondern schon damals sei der rechtsseitige Morbus Menière aufgetreten. Sie begründet dies damit, dass der Beschwerdeführer anlässlich der Exploration vom 3. September 2019 erklärt habe, er habe schon damals unter wiederkehrenden Schwindelanfällen gelitten.