Zu beurteilen war damals der Sachverhalt, wie er sich bis zur Verfügung vom 11. August 2016 entwickelt hatte. Aufgrund der ärztlichen Stellungnahmen ist davon auszugehen, dass die am 2. Februar 2018 erstellten MRT-Aufnahmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf das Bestehen eines beidseitigen Morbus Menière schliessen lassen und dass diese Feststellung in Verbindung mit den sonstigen Abklärungsergebnissen zu einer Arbeitsunfähigkeit von 50 % in einer angepassten Verweistätigkeit führt.