Wenn bildgebende Untersuchungen zu klaren Resultaten führen, welche frühere Einschätzungen als eindeutig falsch erscheinen lassen und die Anspruchsbeurteilung verändern, kann dies eine Grundlage für eine (prozessuale) Revision bilden. Das Bundesgericht hat beispielsweise einen Revisionsgrund bejaht, als sich durch eine Nierenbiospsie eine organische Ursache für Beschwerden nachweisen liess, welche zuvor als psychogen interpretiert worden waren (Urteil des Bundesgerichts 8C_607/2017 vom 31. August 2018 E. 5).