Urteil des Bundesgerichts 9C_21/2019 vom 10. April 2019 E. 3). Neue medizinische Expertisen, die im Verfahren, das zur früheren Verfügung geführt hat, keine gravierende oder unvertretbare Fehldiagnose feststellen, erfüllen das Kriterium der Erheblichkeit nicht (BGE 144 V 245 E. 5.4 S. 249 f.). 5.2 Wenn bildgebende Untersuchungen zu klaren Resultaten führen, welche frühere Einschätzungen als eindeutig falsch erscheinen lassen und die Anspruchsbeurteilung verändern, kann dies eine Grundlage für eine (prozessuale) Revision bilden.