Dasselbe gelte für die vollständige Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit. Auf die Frage, ob sich der Gesundheitszustand verglichen mit dem Zeitpunkt der Rentenablehnung vom 11. August 2016 wesentlich verändert habe, antwortet die Gutachterin: «Ja, im MRI von 2018 wurde nun definitiv auch zusätzlich die Diagnose eines endolymphatischen Hydrops rechts gestellt». Auf die Frage, worin diese Veränderung bestehe und wie sie sich auf die Arbeitsfähigkeit auswirke, erklärt Dr. med. J.___, die Arbeitsfähigkeit von 70 %, welche im Gutachten von 2015 attestiert worden sei, sei zu hoch bei dieser beidseitigen Problematik.