Bei Zunahme der Beschwerden sei schlussendlich eine Gentamycin-Instillation im linken Ohr durchgeführt worden zur Ausschaltung des peripheren Vestibularorganes. Bei Beidseitigkeit der Erkrankung (subjektiv durch Druck im rechten Ohr, Fluktuation des Hörvermögens und Verstärkung der Hörminderung), aber auch durch eine objektiv nachgewiesene MRI-Untersuchung, sei diese Behandlung auf der rechten, ebenfalls betroffenen Seite nicht mehr möglich. Somit bestehe ein dokumentierter, objektiver Ausfall des linken Vestibularorgans, welcher die Gangunsicherheit und ständigen kleinen, kurzzeitigen Schwindelbeschwerden gut erkläre.