Sie diagnostiziert ebenfalls einen endolymphatischen Hydrops beidseits (im Sinne eines beidseitigen Morbus Menière). In ihrer Beurteilung führt die Expertin aus, in den Akten werde zuerst eine Hörstörung rechts als Morbus Menière rechts festgehalten (Bericht vom 17. Dezember 2012, E. II. 4.1.2 hiervor). Später sei dann aus diesem Morbus Menière in den Akten ein «Hörsturz rechts» geworden. Der Beschwerdeführer sage jedoch (anlässlich der aktuellen Begutachtung) aus, er habe bereits damals unter wiederkehrenden Schwindelanfällen gelitten, danach habe sich aber das rechte Ohr gebessert und sei ruhig geworden.