37.8 S. 18). Am 17. September 2013 fand bei unveränderter klinischer Diagnose eines Morbus Menière links eine weitere Operation statt (Ohrmikroskopie links, Gehörgangsreinigung und Instillation von Gentamycin 40 mg/ml; IV-Nr. 37.8 S. 1). Ab 22. Juli 2013 war der Gesuchsteller arbeitsunfähig geschrieben. Nach einer Anmeldung zur Früherfassung (IV-Nr. 1) fand am 28. November 2013 ein Gespräch mit der Beschwerdegegnerin statt. Dabei erklärte der Gesuchsteller, er leide seit dreieinhalb bis vier Jahren an einem Morbus Menière. Zuerst sei nur die rechte Seite befallen gewesen, jetzt sei es die linke Seite. Rechts sei es spontan gut geworden mit wieder gutem Gehör.