An Fremdunterlagen sei ein MRI-Befund des Schädels vorgelegen, welcher unauffällige Verhältnisse beschrieben habe. Es sei die Zuweisung an den HNO-Spezialisten Dr. med. I.___ erfolgt, der die Diagnose eines Morbus Menière gestellt habe. Dr. med. I.___ habe den Gesuchsteller in der Folge für eine Zweitmeinung an das Spital D.___, Universitätsklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten (nachfolgend: ORL-Universitätsklinik) überwiesen. Der Bericht der ORL-Universitätsklinik vom 17. Dezember 2012 nennt als Diagnosen ein cochleovestibuläres Defizit links mit Verdacht auf endolymphatic Hydrops und einen Status nach Hörsturz rechts.