Das Vorliegen eines endolymphatischen Hydrops beidseits (und nicht nur links) wurde erstmals in der MRI-Untersuchung vom 2. Februar 2018 festgestellt. Es leuchtet ein, dass der Gesuchsteller zunächst davon ausging, der linksseitige Morbus Menière, der im früheren Verfahren festgestellt worden war, habe sich in der Folge zu einem beidseitigen Morbus Menière entwickelt, und deshalb am 21. Februar 2019 eine Neuanmeldung in Bezug auf den Rentenanspruch vornahm.