In der Folge gelangte die RAD-Ärztin Dr. med. F.___ am 17. Dezember 2019 zum Ergebnis, es handle sich dabei nicht um eine Sachverhaltsänderung, sondern um eine unterschiedliche Beurteilung desselben Sachverhalts (IV-Nr. 140). Diese Stellungnahme wurde dem Vertreter des Gesuchstellers am 29. Januar 2020 zugestellt (IV-Nr. 142) und ging ihm am 30. Januar 2020 zu (vgl. Revisionsgesuch, S. 7 und 8; A.S. 27 f.). Dieser stellte am 28. April 2020 das Revisionsgesuch. 3.2.3 Das Vorliegen eines endolymphatischen Hydrops beidseits (und nicht nur links) wurde erstmals in der MRI-Untersuchung vom 2. Februar 2018 festgestellt.