Die Diagnose «sicherer beidseitiger endolymphatischer Hydrops, rechtbetont» findet sich erstmals im Bericht des Spitals D.___ vom 19. Februar 2018, der am 3. Juli 2018 zu den Akten der Beschwerdegegnerin gelangte und auf eine MRI-Untersuchung vom 2. Februar 2018 Bezug nimmt (IV-Nr. 96). Adressiert ist der Bericht an den Hausarzt des Gesuchsstellers. Wie das Dokument in die IV-Akten gelangte, ist unklar. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Gesuchsteller und sein Vertreter zunächst keine Kenntnis von diesem Bericht und der MRI-Untersuchung vom 2. Februar 2018 hatten.