Das Arbeitstraining begann am 13. August 2018. Per 17. Februar 2019 wurde es beendet, da keine Steigerung des Pensums möglich war und die Krankheitsabsenzen zu hoch waren (vgl. Abschlussbericht vom 6. März 2019, IV-Nr. 123). Im Abschlussbericht der Institution vom 28. Februar 2019 wird empfohlen, der Beschwerdeführer möge seine gesundheitliche Situation abklären lassen (IV-Nr. 124). 2.2.2 Am 21. Februar 2019 liess der Versicherte (nachfolgend: Beschwerdeführer) der Beschwerdegegnerin Berichte des Spitals D.___, Schwindelzentrum, vom 5. und 19. Februar 2019 zukommen. Gleichzeitig bat er um Mitteilung, ob die Beschwerdegegnerin den medizinischen Sachverhalt neu abklären werde (IV-Nr.