Mit prozessleitender Verfügung vom 7. Oktober 2020 wird dem Versicherten die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und es wird Rechtsanwalt Claude Wyssmann, [...], als unentgeltlicher Rechtsbeistand bestellt (A.S. 61 f.). 7. Mit Schreiben vom 9. Oktober 2020 reicht der Vertreter des Versicherten seine Honorarnote sowie eine Honorarvereinbarung ein (A.S. 64 ff.). 8. Auf die Ausführungen in den Rechtsschriften der Parteien wird, soweit erforderlich, im Folgenden eingegangen. Im Übrigen wird auf die Akten verwiesen.