6. Alles unter Kosten-und Entschädigungsfolge zu Lasten der Gesuchsgegnerin. 5. Die Gesuchsgegnerin bzw. Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Vernehmlassung vom 28. September 2020, auf das Gesuch um prozessuale Revision des Urteils vom 27. März 2018 sei nicht einzutreten. Weiter stellt sie den Antrag, die Rechtsverzögerungsbeschwerde sei abzuweisen (A.S. 58 ff.). 6. Mit prozessleitender Verfügung vom 7. Oktober 2020 wird dem Versicherten die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und es wird Rechtsanwalt Claude Wyssmann, [...], als unentgeltlicher Rechtsbeistand bestellt (A.S. 61 f.).