Das vorliegende Revisionsverfahren sei bis zum Erlass des neuen Vorbescheids durch die IV-Stelle Solothurn betreffend die Neuanmeldung des Versicherten vom 21. Februar 2019 zu sistieren. 4. Die IV-Stelle sei anzuweisen, innert einer Frist von 30 Tagen betreffend die Neuanmeldung vom 21. Februar 2019 einen neuen Vorbescheid über den Leistungsanspruch (berufliche Massnahmen, IV-Rente) zu erlassen. 5. Dem Gesuchsteller sei die volle unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung unter gleichzeitiger Einsetzung des unterzeichneten Rechtsanwalts als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu gewähren. Von der Erhebung eines Gerichtskostenvorschusses sei abzusehen. 6. Alles unter Kosten-und