64) einen Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Invalidenrente und auf berufliche Massnahmen. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn (nachfolgend: Versicherungsgericht) mit Urteil vom 27. März 2018 im Rentenpunkt ab. In Bezug auf berufliche Massnahmen wurde die angefochtene Verfügung aufgehoben und die Sache an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen (IV-Nr. 87 S. 2 ff.). 2. In der Folge führte die IV-Stelle berufliche Massnahmen durch. Ab 13. August 2018 fand ein Belastbarkeitstraining in der Institution C.___ statt.