I. 1. Der 1987 geborene A.___ (nachfolgend: der Versicherte) meldete sich am 18. Mai 2015 bei der IV-Stelle des Kantons Solothurn zum Leistungsbezug an (Akten der IV-Stelle [IV-Nr.] 32). Die Beschwerdegegnerin traf verschiedene Abklärungen. Insbesondere holte sie bei der Begutachtungsstelle B.___, ein polydisziplinäres medizinisches Gutachten (allgemeininternistisch, neurologisch, otorhinolaryngologisch, orthopädisch und psychiatrisch) ein, das am 28. Dezember 2015 erstattet wurde (IV-Nr. 51). Schliesslich verneinte sie mit Verfügung vom 11. August 2016 (IV-Nr. 64) einen Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Invalidenrente und auf berufliche Massnahmen.