Eine Kopie des Protokolls der öffentlichen Verhandlung vom 17. Mai 2023 geht zur Kenntnisnahme an die Parteien. 6. Eine Kopie der am 17. Mai 2023 durch den Vertreter des Beschwerdeführers eingereichten ergänzenden Kostennote geht zur Kenntnisnahme an die Beschwerdegegnerin. Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Mitteilung beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten eingereicht werden (Adresse: Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern). Die Frist beginnt am Tag nach dem Empfang des Urteils zu laufen und wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar (vgl. Art. 39 ff., 82 ff. und 90 ff.