Die Kostenforderung des unentgeltlichen Rechtsbeistandes Claude Wyssmann wird auf CHF 1'820.15 (inkl. Auslagen und MwSt) festgesetzt, zahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse des Kantons Solothurn. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während zehn Jahren sowie der Nachzahlungsanspruch des unentgeltlichen Rechtsbeistandes im Umfang von CHF 572.95 (Differenz zum vollen Honorar), wenn A.___ zur Nachzahlung in der Lage ist (Art. 123 ZPO). 4. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 5. Eine Kopie des Protokolls der öffentlichen Verhandlung vom 17. Mai 2023 geht zur Kenntnisnahme an die Parteien.