Gemäss § 7 Abs. 1 Verordnung des Kantonsrates über das Verfahren vor dem Versicherungsgericht und über die Organisation und das Verfahren der Schiedsgerichte in den Sozialversicherungen (VVV, BGS 125.922) ist das Verfahren grundsätzlich kostenlos. Dies muss mangels einer entsprechenden Ausnahmebestimmung auch für Revisionsverfahren gelten. Demnach wird erkannt: 1. Das Revisionsgesuch wird abgewiesen. 2. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 3. Die Kostenforderung des unentgeltlichen Rechtsbeistandes Claude Wyssmann wird auf CHF 1'820.15 (inkl. Auslagen und MwSt) festgesetzt, zahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse des Kantons Solothurn.