Unter Berücksichtigung des Stundenansatzes von CHF 180.00 ergibt sich eine Entschädigung von CHF 882.00. Der geltend gemachte Aufwand ab 1. Januar 2023 beträgt 4.07 Stunden und umfasst einen Klientenbrief vom 7. Februar 2023 à 0.17 Stunden, der – wie oben ausgeführt – nicht zu entschädigen ist. Da die öffentliche Verhandlung anstelle der geltend gemachten Stunde lediglich 20 Minuten dauerte, reduziert sich der geltend gemachte Aufwand auf total 3.15 Stunden. Unter Berücksichtigung des Stundenansatzes von CHF 190.00 ergibt sich eine Entschädigung von CHF 598.50. Folglich beträgt das Honorar insgesamt CHF 1'480.50 (CHF 882.00 + CHF 598.50).