total 0.66 Stunden) und das Einreichen der Kostennote (29. August 2022 à 0.33 Stunden) enthalten, die im Stundenansatz eines Anwalts bereits inbegriffen und daher nicht gesondert zu entschädigen sind. Der geltend gemachte Brief an das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn vom 8. Dezember 2021 (0.17 Stunden) findet sich nicht in den Akten. Daher ist dieser Aufwand ebenfalls zu kürzen. Damit beträgt der Aufwand bis 31. Dezember 2022 noch insgesamt 4.9 Stunden. Unter Berücksichtigung des Stundenansatzes von CHF 180.00 ergibt sich eine Entschädigung von CHF 882.00.