auf CHF 56'674.00 im Jahr 2005, CHF 57'620.00 im Jahr 2006, CHF 59'195.00 im Jahr 2007 und CHF 59'927.00 im Jahr 2008. Dieser Verdienst liegt zwar etwas unter dem Durchschnitt, die Differenz ist aber nicht derart massiv, dass sie als Nachweis für völlig ungenügende Leistungen geltend könnte, zumal der Lohn jeweils angehoben wurde. Auch das früher intensiv ausgeübte Hobby Motorradfahren, welches sehr hohe Anforderungen an Aufmerksamkeit und Konzentration stellt, spricht tendenziell gegen eine solche Beeinträchtigung. Ein Grund für eine Revision des Urteils vom 9. März 2018 wäre daher auch unabhängig von der gerichtlichen Begutachtung zu verneinen.