Der Gesuchsteller vermochte nach der Schule eine Anlehre als Maler zu absolvieren und in der Folge mehrere Arbeitsstellen über Jahre hinweg auszuüben. Die Akten enthalten keine klaren Hinweise darauf, dass er mit diesen Arbeiten dauerhaft überfordert gewesen wäre. Auch die erzielten Löhne, welche im Individuellen Konto (IV-Nr. 11) vermerkt sind, erlauben diese Schlussfolgerung nicht. So belief sich der Lohn bei der Arbeitgeberin Q.___ auf CHF 56'674.00 im Jahr 2005, CHF 57'620.00 im Jahr 2006, CHF 59'195.00 im Jahr 2007 und CHF 59'927.00 im Jahr