Der psychiatrische Teilgutachter hält ausdrücklich fest, die vom behandelnden Psychiater erwähnten depressiven Verstimmungen hätten sich vollständig zurückgebildet. Diese Aussage, welche als beweiswertig anzusehen ist, schliesst die vom Gesuchsteller erwähnte Möglichkeit aus. Weiter trifft es zwar ebenfalls zu, dass der neuropsychologische Teilgutachter erklärte, er wisse nicht, inwieweit der Explorand bei der neuropsychologischen Untersuchung im Spital D.___ im Mai 2019 kooperiert habe.