Die entsprechende Untersuchung wurde durch einen ausgewiesenen Experten durchgeführt. Dieser gelangt in seiner Beurteilung der Ergebnisse zum Schluss, eine zuverlässige Interpretation der erbrachten Resultate sei nicht möglich, weil Hinweise auf suboptimales Leistungsverhalten bestünden. Das Ausmass von möglicherweise tatsächlich vorliegenden Einschränkungen lasse sich daher nicht festlegen. Zur Arbeitsfähigkeit könne anhand der vorliegende Befunde keine zuverlässige Aussage gemacht werden. Jedenfalls seien keine Befunde objektivierbar und reproduzierbar, die eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit valide begründeten.