5. 5.1 Das Gerichtsgutachten wurde eingeholt, weil der Bericht vom 23. Mai 2019 über die neuropsychologische Untersuchung im Spital D.___ (Gesuchsbeilage 1) zur Diagnose einer mittelschweren neuropsychologischen Funktionsstörung gelangte, welche auf eine frühkindliche Hirnfunktionsstörung zurückgeführt wurde. Ein klarer Nachweis einer frühkindlichen Hirnfunktionsstörung mit erheblichen Auswirkungen auf das intellektuelle Leistungsniveau könnte grundsätzlich geeignet sein, eine Revision des Gerichtsurteils vom 9. März 2018 zu begründen.