Der Explorand sei nie stationär psychiatrisch behandelt worden. Es fänden sich keine Hinweise darauf, dass der Explorand jemals während längerer Zeit an einer mittelgradigen oder schweren depressiven Störung gelitten hätte. 4.4 Der neurologische Teilgutachter Dr. med. R.___ gelangte wiederum zum Ergebnis, der Beschwerdeführer könnte die angestammte Tätigkeit wegen der Einschränkungen an der rechten Hand nicht mehr ausüben.