Entsprechende Fähigkeiten wären, so der Gutachter abschliessend, bei Personen mit leichter Intelligenzminderung nicht zu erwarten. 4.2 Aus allgemeininternistischer Sicht wurde ein unveränderter Zustand bei voller Arbeitsfähigkeit festgestellt (vgl. Gutachten S. 23 ff., 38 ff.; A.S. 61 ff., 67 ff.). 4.3 Im psychiatrischen Teilgutachten (Gutachten S. 42 ff.; A.S. 71 ff.) gelangte Dr. med. W.___, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, zur Diagnose eines Status nach leichter depressiver Episode (ICD-10 F33.0). Diese Diagnose habe keine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit.