So gebe er unter anderem an, er habe eine Anlehre als Maler mit guten praktischen Leistungen absolviert und in verschiedenen Fabriken, als Hilfszimmermann, als Hilfsspengler, als Hilfsarbeiter im Fassadenbau, gearbeitet. Dabei habe es sich gemäss den Angaben des Versicherten meist um mehrjährige Anstellungen gehandelt, so dass davon auszugehen sei, dass der Versicherte sogar in der Lage gewesen sei, verschiedene berufliche Anforderungen erfolgreich zu meistern, wenngleich auf vermutlich einfachem Niveau. Entsprechende Fähigkeiten wären, so der Gutachter abschliessend, bei Personen mit leichter Intelligenzminderung nicht zu erwarten.